Wasserschadensanierung

Ein Wasserschaden ist für den Betroffenen oft ein Ärgernis: feuchte Wände, feuchte Böden, feuchte Möbel.

Wir sind seit vielen Jahren erfolgreich in der Wasserschadensanierung tätig und stehen auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zunächst wird, falls erforderlich, von einem unserer Partner eine Leckageortung durchgeführt und das Leck instand gesetzt. Anschließend wird die Bausubstanz analysiert und durch modernste Entfeuchtungsmethoden getrocknet.

Durch unsere innovative Trocknungstechnik ist ein kompletter Rückbau meist nicht erforderlich!

Im Anschluss an die Entfeuchtung stellen wir Ihre Räumlichkeiten nach Ihren Wünschen wieder her. Um Sie zu entlasten, übernehmen wir die Koordination unserer Partner und die Regulierung mit der Versicherung. Sie bleiben informiert, den Schriftverkehr übernehmen wir für Sie, wenn Sie uns damit beauftragen.

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So sanieren wir Wasserschäden

Ein Wasserschaden tritt auf

Sie rufen uns an

Wir stellen das Schadensausmaß fest

Wir installieren die erforderliche Entfeuchtungstechnik

Unsere Trocknungsgeräte reduzieren die Feuchtigkeit

Wir überprüfen den Erfolg der Trocknung

Wir übernehmen die Wiederherstellung nach Ihren Wünschen

Wir übernehmen, falls Sie dies wünschen, die Regulierung mit Ihrer Versicherung


FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Wasserschadensanierung

Muss ich meiner Versicherung einen Wasserschaden sofort melden?

Wir empfehlen dies dringend. Viele Versicherungen fordern dies in Ihren Versicherungsbedingungen ein, da der Versicherung die Gelegenheit gegeben werden muss, den Schaden schnellstmöglich zu beheben und dadurch Folgeschäden zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.

Wer übernimmt die Kosten für den Energieverbrauch der Trocknungsgeräte?

Der Energieverbrauch der Trocknungsgeräte gehört zur Wiederherstellung des Wasserschadens und wird häufig von einem bestehenden Versicherungsschutz übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Versicherungsumfangs.

Zuletzt aktualisiert am 03.01.2017 von Ralf Gutperl.

Erhöht sich die Vorauszahlung an den Energieversorger durch den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte?

Nein. Sie erhalten eine Stromverbrauchsbestätigung für Ihren Energieversorger. Darin werden der Grund für den Anstieg des Stromverbrauchs und der Stromverbrauch ausgewiesen. Ihre regelmäßige Zahlung an den Energieversorger wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.

Was muss ich während der Entfeuchtung tun?

Während der Entfeuchtung muss der Wasserauffangbehälter regelmäßig geleert werden. Dies ist in wenigen Sekunden erledigt. Wir zeigen Ihnen selbstverständlich, auf was Sie achten müssen.

Zuletzt aktualisiert am 06.01.2017 von Ralf Gutperl.

Wie lange dauert die Trocknung eines Wasserschadens?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Trocknungszeit hängt von der Menge des ausgetretenen Wassers sowie der Bausubstanz ab. 

Zuletzt aktualisiert am 03.01.2017 von Ralf Gutperl.

Ich habe keine Versicherung gegen Wasserschäden. Können Sie mir dennoch helfen?

Selbstverständlich steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot auch ohne Versicherungsschutz zur Verfügung. Unsere Preisgestaltung erläutern wir Ihnen selbstverständlich im Voraus.

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.

Wir unterstützen Sie gerne!

Sie benötigen unsere Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.