FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Wasserschadensanierung
Muss ich meiner Versicherung einen Wasserschaden sofort melden?
Wir empfehlen dies dringend. Viele Versicherungen fordern dies in Ihren Versicherungsbedingungen ein, da der Versicherung die Gelegenheit gegeben werden muss, den Schaden schnellstmöglich zu beheben und dadurch Folgeschäden zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.
Wer übernimmt die Kosten für den Energieverbrauch der Trocknungsgeräte?
Der Energieverbrauch der Trocknungsgeräte gehört zur Wiederherstellung des Wasserschadens und wird häufig von einem bestehenden Versicherungsschutz übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Versicherungsumfangs.
Zuletzt aktualisiert am 03.01.2017 von Ralf Gutperl.
Erhöht sich die Vorauszahlung an den Energieversorger durch den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte?
Nein. Sie erhalten eine Stromverbrauchsbestätigung für Ihren Energieversorger. Darin werden der Grund für den Anstieg des Stromverbrauchs und der Stromverbrauch ausgewiesen. Ihre regelmäßige Zahlung an den Energieversorger wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.
Was muss ich während der Entfeuchtung tun?
Während der Entfeuchtung muss der Wasserauffangbehälter regelmäßig geleert werden. Dies ist in wenigen Sekunden erledigt. Wir zeigen Ihnen selbstverständlich, auf was Sie achten müssen.
Zuletzt aktualisiert am 06.01.2017 von Ralf Gutperl.
Wie lange dauert die Trocknung eines Wasserschadens?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Trocknungszeit hängt von der Menge des ausgetretenen Wassers sowie der Bausubstanz ab.
Zuletzt aktualisiert am 03.01.2017 von Ralf Gutperl.
Ich habe keine Versicherung gegen Wasserschäden. Können Sie mir dennoch helfen?
Selbstverständlich steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot auch ohne Versicherungsschutz zur Verfügung. Unsere Preisgestaltung erläutern wir Ihnen selbstverständlich im Voraus.
Zuletzt aktualisiert am 04.01.2017 von Ralf Gutperl.